Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels / Gasthofs zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    • Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
  • Angebote des Hotels / Gasthofs sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels/ Gasthofs zustande. Dem Hotel / Gasthof steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  • Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und

Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist

  • grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  • Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld in Höhe von 10,00 € und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  • Die Nutzung der Hoteleinrichtungen / Gasthofeinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel / der Gasthof behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen /n Gasthofveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
  1. Preise, Zahlung
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels / des Gasthofs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels / des Gasthofs an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24.00 Uhr ist das Hotel /Gasthof berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel / Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel / Gasthof den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  • Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
  • Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel der Gasthof berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist das Hotel / der Gasthof berechtigt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel / dem Gasthof der eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Das Hotel / der Gasthof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
    a) Im Beherbergungsbereich (Logis und Frühstück) bei Gruppen ab 10 Zimmernächten
    -10 % Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
    -50 % Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
    -30 % Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
    b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten, Speisenumsatz, pauschalierter Getränke & Speisenumsatz und Tagungspauschalen) bei Aufträgen ab € 1.500,00 Auftragsvolumen
    -10 % Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
    -50 % Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich
    -30 % Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,
    Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
  • An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
  • Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel / dem Gasthof mitzuteilen.
  • Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel / dem Gasthof entsprechend bekannt zu geben.
  • Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Zahlung die jeweils für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche.
  1. Rücktritt des Hotels
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten an gemessene Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel / der Gasthof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Das Hotel / der Gasthof ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde
    -in Zahlungsschwierigkeiten gerät
    -einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat
    -der gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das
    Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
  • Ferner ist das Hotel / der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Hotel / vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    - Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
    - das Hotel / der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die  Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels / des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels / des Gasthofs zuzurechnen ist oder
    - ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
  • Das Hotel / der Gasthof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels / des Gasthofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.
  1. Stornierung durch den Kunden
  • Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
  • Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
    • Bei einer Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise hat der Kunde 90 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nächte zu zahlen.
    • Bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmernächten können
      a)bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90 % der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
      b) bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
      c) bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
      d) bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden und
      e) bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 10 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
    • Bei individuellen Reservierungen gelten die Stornierungsfristen der schriftlichen Bestätigung.
    • Bei Stornierungen, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise bei Messen / Ausstellungen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen vor dem Ankunft 90 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nächte zu zahlen.
    • Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 5.2.2 entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.

 

  • Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
    Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

In diesem Fall ist das Hotel / der Gasthof berechtigt, folgende Stornokosten in Bezug auf eine etwaige vereinbarte Angebotssumme geltend zu machen:

  1. Mehr als 14 Tage im Voraus – keine
  2. 14 Tage im Voraus – 50%
  3. 7 Tage im Voraus – 80%
  4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmer- zahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
    • Sofern das Hotel / der Gasthof auf Wunsch bzw. im Auftrag des Veranstalters Leistungen bei Dritten in Auftrag gegeben oder reserviert hat (z.B. Live-Musik), handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Gasthaus diesbezüglich von eventuellen Ansprüchen der Dritten frei.
    • Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
    • Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel / dem Gasthof der eines höheren Schadens vorbehalten.
  1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  • Der Veranstalter muss dem Hotel / Gasthof spätestens 48 Stunden vor Beginn die endgültige Teilnehmerzahl mitteilen.
  • Sofern die Teilnehmerzahl um mehr als 10% gegenüber der Reservierung abweicht, ist das Hotel / der Gasthof berechtigt, im Rahmen des Zumutbaren einen höheren Preis zu veranschlagen oder die Veranstaltungsräume zu wechseln.
  • Erscheinen weniger Teilnehmer als vom Veranstalter gemeldet, so wird dennoch die gemeldete Anzahl bei der Abrechnung zu Grunde gelegt.
  • Erscheinen tatsächlich mehr Teilnehmer als vom Veranstalter gemeldet, so wird deren tatsächliche Anzahl bei der Abrechnung zu Grunde gelegt.
  • Das Hotel / der Gasthof kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel / der Gasthof wird den Kunden von einer Änderung der Räume unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Bei Veranstaltungen, die sich über 24.00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 40,00 € für je angefangene Stunde. Sperrzeit für unser Restaurant ist 02.00 Uhr.

 

  1. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
  • Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  • Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
  • Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels / des Gasthofs, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels / des Gasthofs fallen.
  • Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels / des Gasthofs berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel / der Gasthof ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
  • Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels / des Gasthofs ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.
  1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
  • Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
  • Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt das Hotel / der Gasthof gegen Berechnung zur Verfügung.
  • Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel / der Gasthof die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel / der Gasthof für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels / des Gasthofs gebracht worden sind.
  1. Haftung des Hotels / des Gasthofs
  • Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel / der Gasthof oder die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Hotels / des Gasthofs haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. die Schadensersatzansprüche beruhen auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  1. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.
  • Das Hotel / der Gasthof haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Parkplatz abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bzw. der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Hotels ebenso wie die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt. 
  1. Haftung des Kunden
  • Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel / der Gasthof ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels / des Gasthofs.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels / des Gasthofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Hotel / der Gasthof.
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2021